Internationale Nutzungsbedingungen für Vorab-Releases von
Programmen
Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf
das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit
den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie
diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines
Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren,
gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses
Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser
Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser
Vereinbarung nicht einverstanden sind,
- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen,
installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und
- müssen Sie das Programm unverzüglich an die Stelle
zurückgeben, bei der Sie es erworben haben. Wenn Sie das Programm
heruntergeladen haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das
Programm erworben haben.
"Vorab-Release" bedeutet, dass das Programm offiziell nicht
freigegeben wurde oder kommerziell nicht verfügbar ist. Der Terminus
bedeutet nicht, dass das Programm in Zukunft offiziell freigegeben
und kommerziell verfügbar sein wird. IBM gewährleistet nicht,
dass ein Programm, falls es offiziell freigegeben und
kommerziell verfügbar gemacht wird, mit den Vorab-Releases identisch
oder kompatibel sein wird.
"IBM" steht für International Business Machines Corporation
oder eine IBM Tochtergesellschaft.
Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das
programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation des Programms
wird in einer Datei im Verzeichnis des Programms zur Verfügung
gestellt, sie kann über einen entsprechenden Systembefehl abgerufen
werden oder ist dem Programm als Broschüre beigelegt. Sie kann
außerdem unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen werden.
Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten
einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1)
maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles
Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken),
4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente
oder -schlüssel sowie Dokumentationen.
"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson
oder eine einzelne juristische Person.
Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine
Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden)
sowie Lizenzinformationen und stellt die vollständige
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie
ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen
Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des
Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen
können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen.
1. Berechtigung
Lizenz
Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM
Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert.
IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur
Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erhalten haben.
Sie dürfen 1) das Programm nur für interne Bewertungs- oder
Testzwecke nutzen und 2) eine angemessene Anzahl Kopien des Programms,
einschließlich einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser Nutzung
erstellen und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für
jede Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder
Teilkopie des Programms den Copyrightvermerk und alle anderen
Eigentumshinweise anzubringen.
Das Programm kann eine Inaktivierungseinheit beinhalten,
die eine Nutzung des Programms nach Ablauf des
Bewertungszeitraums verhindert. Es ist Ihnen untersagt, die
Inaktivierungseinheit oder das Programm in irgendeiner Weise zu manipulieren. Sie
sollten entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen treffen, um
Datenverluste zu vermeiden, wenn das Programm nicht mehr verwendet werden
kann.
Sie verpflichten sich, 1) ein Verzeichnis aller
Programmkopien anzulegen; und 2) gewährleisten, dass das Programm
(unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von einem fernen System
aus erfolgt) nur mit Ihrer Genehmigung und in Übereinstimmung
mit den Bedingungen dieser Vereinbarung genutzt wird.
Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den
Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder
weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern
eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche
Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in
Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.
Der Bewertungszeitraum beginnt mit dem Datum, an dem Sie
dieser Vereinbarung zustimmen, und endet 1) nach der in der
Lizenzinformation angegebenen Laufzeit oder zum angegebenen Ablaufdatum; 2)
wenn sich das Programm automatisch selbst inaktiviert; oder 3)
wenn IBM das Programm kommerziell verfügbar macht. Sie müssen
das Programm und alle davon erstellten Kopien innerhalb von
zehn Tagen nach Ablauf des Bewertungszeitraums vernichten.
Während des Bewertungszeitraums fallen keine Nutzungsgebühren für
das Programm an.
IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen
dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie
verpflichtet, alle Kopien des Programms zu vernichten.
2. Rechte an Daten
Sie überlassen IBM alle Rechte (inklusive aller infrage
kommenden Nutzungs- und Verwertungsrechte) und Rechtsansprüche auf
alle Daten, Vorschläge und schriftlichen Materialien, 1) die
sich auf Ihre Nutzung des Programms beziehen und 2) die Sie der
IBM zur Verfügung stellen. Auf Verlangen der IBM erklären Sie
sich bereit, ein entsprechendes Dokument zur Absicherung solcher
Rechte zu unterzeichnen. Keine der beiden Parteien wird der
anderen Partei die Rechte an Daten oder die als Ergebnis dieser
Vereinbarung ausgeführten Tätigkeiten in Rechnung stellen.
3. Gewährleistungsausschluss
Vorbehaltlich einer gesetzlichen Gewährleistung, die nicht
ausgeschlossen werden kann, gibt IBM keine ausdrückliche oder implizite
Gewährleistung für die Marktfähigkeit, die Eignung für einen bestimmten
Zweck oder die Freiheit von Rechten Dritter in Bezug auf das
Programm oder die technische Unterstützung.
Dieser Gewährleistungsausschluss gilt auch für die IBM
Programmlieferanten.
Hersteller, Lieferanten oder Herausgeber von Nicht-IBM
Programmen können ihre eigenen Gewährleistungen mitliefern.
IBM bietet keine technische Unterstützung, sofern dies
nicht ausdrücklich angegeben ist.
4. Haftungsbegrenzung
Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen
Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM
unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch
an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche
aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und
außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf:
1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an
Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden
bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des
Rechtsanspruches ist.
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten.
Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam
haftbar gemacht werden können.
Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in
folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher
Schäden hingewiesen wurde:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden;
oder
3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse,
Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter
Einsparungen.
Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder
die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen
und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.
5. Allgemeines
1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft
Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.
2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen
des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die
übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und
gelten weiterhin in vollem Umfang.
3. Sie dürfen das Programm nicht exportieren.
4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre
persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail-
Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im
Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und
dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von
IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten
einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung,
zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung
gestellt werden.
5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage
im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach
Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders
lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind.
6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von
vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den
Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können.
7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage
oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für
Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten
Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für
Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und
beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen
haftbar ist.
6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und
Schiedsspruchverfahren
Geltendes Recht
Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die
Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die
Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und
Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser
Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang
stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet
unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.
Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den
internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.
Rechtsprechung
Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der
Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.
Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen
EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)
Rechte an Daten (Abschnitt 2): In Europa, im Mittleren
Osten und in Afrika (EMEA) wird dieser Abschnitt vollständig
durch folgende Regelungen ersetzt:
Sie überlassen IBM weltweit alle Rechte (inklusive aller
infrage kommenden Nutzungs- und Verwertungsrechte) und
Rechtsansprüche auf alle Daten, Vorschläge und schriftlichen Materialien,
1) die sich auf Ihre Nutzung des Programms beziehen und 2) die
Sie der IBM zur Verfügung stellen. Die Überlassung solcher
Rechte umfasst, ist aber nicht beschränkt auf die Überlassung der
Rechte zur Erstellung von Derivaten der schriftlichen Materialien
und zur Nutzung, Ausführung, Vervielfältigung, Übertragung,
Anzeige, Weitergabe und Lizenzierung der schriftlichen Materialien
und solcher Derivate auf einem beliebigen Medium oder mit einer
beliebigen Verteilungstechnologie. Eingeschlossen ist ferner das Recht
zur Überlassung einiger oder aller in diesem Dokument gewährten
Rechte an andere für die Gültigkeitsdauer solcher Rechte und
Rechtsansprüche. Auf Verlangen der IBM erklären Sie sich bereit, ein
entsprechendes Dokument zur Absicherung solcher Rechte zu unterzeichnen.
Keine der beiden Parteien wird der anderen Partei die Rechte an
Daten oder die als Ergebnis dieser Vereinbarung ausgeführten
Tätigkeiten in Rechnung stellen.
Gewährleistungsausschluss (Abschnitt 3): In der
Europäischen Gemeinschaft wird am Anfang dieses Abschnitts Folgendes
eingefügt:
In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter
den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für
den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von
den Bestimmungen in diesem Abschnitt 3 nicht betroffen.
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In Österreich und der
Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen
ersetzt:
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen
Rechtsbestimmungen gelten:
Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge
der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in
Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf
einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden
Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und
Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung
solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe
entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den
von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.
Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden
(einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen
Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist.
Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch
wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1)
Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder
Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden; 3) entgangene
Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden
sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene
Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust
erwarteter Einsparungen.
Die in dieser Vereinbarung spezifizierten
Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM
durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM
Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM
Lieferanten gemeinsam haftbar sind.
Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren
(Abschnitt 6)
Rechtsprechung
Die folgende Ausnahme wird zu diesem Abschnitt hinzugefügt:
In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser
Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden
Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins
das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt).
ÖSTERREICH: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4
wird Folgendes hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die
Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu
Geschäftsaktivitäten.
DEUTSCHLAND: Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende
Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt:
Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und
Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM.
Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer
5 werden durch Folgendes ersetzt:
Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen,
gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren.
SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird
Folgendes hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die
Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu
Geschäftsaktivitäten.
Z125-5544-02 (11/2002)
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale
Nutzungsbedingungen für Vorab-Releases von Programmen die folgenden
Vertragsbedingungen.
Programmname: alphaWorks Emerging Technology
Programmnummer: 100611
Angegebene Betriebsumgebung
Die Programmspezifikationen und Informationen zur
Betriebsumgebung befinden sich in der Dokumentation zu diesem Programm,
sofern verfügbar, wie z. B. in einer Readme-Datei, oder in
anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, wie z. B. in einer
Vertriebsfreigabe.
Bewertungszeitraum
Der Bewertungszeitraum beginnt an dem Datum, an dem Sie den
Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmen, und endet nach 365 Tagen.
D/N: L-APAL-5M2MX5
P/N: L-APAL-5M2MX5