Internationale Nutzungsbedingungen für Vorab-Releases von Programmen

Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen

Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren, gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind,

- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen, installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und

- müssen Sie das Programm unverzüglich an die Stelle zurückgeben, bei der Sie es erworben haben. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben.

"Vorab-Release" bedeutet, dass das Programm offiziell nicht freigegeben wurde oder kommerziell nicht verfügbar ist. Der Terminus bedeutet nicht, dass das Programm in Zukunft offiziell freigegeben und kommerziell verfügbar sein wird. IBM gewährleistet nicht, dass ein Programm, falls es offiziell freigegeben und kommerziell verfügbar gemacht wird, mit den Vorab-Releases identisch oder kompatibel sein wird.

"IBM" steht für International Business Machines Corporation oder eine IBM Tochtergesellschaft.

Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation des Programms wird in einer Datei im Verzeichnis des Programms zur Verfügung gestellt, sie kann über einen entsprechenden Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschüre beigelegt. Sie kann außerdem unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen werden.

Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1) maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken), 4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente oder -schlüssel sowie Dokumentationen.

"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson oder eine einzelne juristische Person.

Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden) sowie Lizenzinformationen und stellt die vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen.

1. Berechtigung

Lizenz

Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert.

IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erhalten haben.

Sie dürfen 1) das Programm nur für interne Bewertungs- oder Testzwecke nutzen und 2) eine angemessene Anzahl Kopien des Programms, einschließlich einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser Nutzung erstellen und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für jede Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise anzubringen.

Das Programm kann eine Inaktivierungseinheit beinhalten, die eine Nutzung des Programms nach Ablauf des Bewertungszeitraums verhindert. Es ist Ihnen untersagt, die Inaktivierungseinheit oder das Programm in irgendeiner Weise zu manipulieren. Sie sollten entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen treffen, um Datenverluste zu vermeiden, wenn das Programm nicht mehr verwendet werden kann.

Sie verpflichten sich, 1) ein Verzeichnis aller Programmkopien anzulegen; und 2) gewährleisten, dass das Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von einem fernen System aus erfolgt) nur mit Ihrer Genehmigung und in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung genutzt wird.

Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.

Der Bewertungszeitraum beginnt mit dem Datum, an dem Sie dieser Vereinbarung zustimmen, und endet 1) nach der in der Lizenzinformation angegebenen Laufzeit oder zum angegebenen Ablaufdatum; 2) wenn sich das Programm automatisch selbst inaktiviert; oder 3) wenn IBM das Programm kommerziell verfügbar macht. Sie müssen das Programm und alle davon erstellten Kopien innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Bewertungszeitraums vernichten. Während des Bewertungszeitraums fallen keine Nutzungsgebühren für das Programm an.

IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, alle Kopien des Programms zu vernichten.

2. Rechte an Daten

Sie überlassen IBM alle Rechte (inklusive aller infrage kommenden Nutzungs- und Verwertungsrechte) und Rechtsansprüche auf alle Daten, Vorschläge und schriftlichen Materialien, 1) die sich auf Ihre Nutzung des Programms beziehen und 2) die Sie der IBM zur Verfügung stellen. Auf Verlangen der IBM erklären Sie sich bereit, ein entsprechendes Dokument zur Absicherung solcher Rechte zu unterzeichnen. Keine der beiden Parteien wird der anderen Partei die Rechte an Daten oder die als Ergebnis dieser Vereinbarung ausgeführten Tätigkeiten in Rechnung stellen.

3. Gewährleistungsausschluss

Vorbehaltlich einer gesetzlichen Gewährleistung, die nicht ausgeschlossen werden kann, gibt IBM keine ausdrückliche oder implizite Gewährleistung für die Marktfähigkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck oder die Freiheit von Rechten Dritter in Bezug auf das Programm oder die technische Unterstützung.

Dieser Gewährleistungsausschluss gilt auch für die IBM Programmlieferanten.

Hersteller, Lieferanten oder Herausgeber von Nicht-IBM Programmen können ihre eigenen Gewährleistungen mitliefern.

IBM bietet keine technische Unterstützung, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben ist.

4. Haftungsbegrenzung

Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf: 1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des Rechtsanspruches ist.

Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten. Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam haftbar gemacht werden können.

Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde:

1. Verlust oder Beschädigung von Daten;

2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden; oder

3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.

Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.

5. Allgemeines

1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.

2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und gelten weiterhin in vollem Umfang.

3. Sie dürfen das Programm nicht exportieren.

4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail- Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung, zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung gestellt werden.

5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind.

6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können.

7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar ist.

6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren

Geltendes Recht

Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.

Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.

Rechtsprechung

Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.

Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen

EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)

Rechte an Daten (Abschnitt 2): In Europa, im Mittleren Osten und in Afrika (EMEA) wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen ersetzt:

Sie überlassen IBM weltweit alle Rechte (inklusive aller infrage kommenden Nutzungs- und Verwertungsrechte) und Rechtsansprüche auf alle Daten, Vorschläge und schriftlichen Materialien, 1) die sich auf Ihre Nutzung des Programms beziehen und 2) die Sie der IBM zur Verfügung stellen. Die Überlassung solcher Rechte umfasst, ist aber nicht beschränkt auf die Überlassung der Rechte zur Erstellung von Derivaten der schriftlichen Materialien und zur Nutzung, Ausführung, Vervielfältigung, Übertragung, Anzeige, Weitergabe und Lizenzierung der schriftlichen Materialien und solcher Derivate auf einem beliebigen Medium oder mit einer beliebigen Verteilungstechnologie. Eingeschlossen ist ferner das Recht zur Überlassung einiger oder aller in diesem Dokument gewährten Rechte an andere für die Gültigkeitsdauer solcher Rechte und Rechtsansprüche. Auf Verlangen der IBM erklären Sie sich bereit, ein entsprechendes Dokument zur Absicherung solcher Rechte zu unterzeichnen. Keine der beiden Parteien wird der anderen Partei die Rechte an Daten oder die als Ergebnis dieser Vereinbarung ausgeführten Tätigkeiten in Rechnung stellen.

Gewährleistungsausschluss (Abschnitt 3): In der Europäischen Gemeinschaft wird am Anfang dieses Abschnitts Folgendes eingefügt:

In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von den Bestimmungen in diesem Abschnitt 3 nicht betroffen.

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In Österreich und der Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen ersetzt:

Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gelten:

Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.

Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist.

Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1) Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden; 3) entgangene Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.

Die in dieser Vereinbarung spezifizierten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM Lieferanten gemeinsam haftbar sind.

Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren (Abschnitt 6)

Rechtsprechung

Die folgende Ausnahme wird zu diesem Abschnitt hinzugefügt:

In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt).

ÖSTERREICH: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.

DEUTSCHLAND: Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt:

Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM.

Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer 5 werden durch Folgendes ersetzt:

Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen, gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren.

SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.

Z125-5544-02 (11/2002)

LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale Nutzungsbedingungen für Vorab-Releases von Programmen die folgenden Vertragsbedingungen.

Programmname: alphaWorks Emerging Technology
Programmnummer: 100611

Angegebene Betriebsumgebung

Die Programmspezifikationen und Informationen zur Betriebsumgebung befinden sich in der Dokumentation zu diesem Programm, sofern verfügbar, wie z. B. in einer Readme-Datei, oder in anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, wie z. B. in einer Vertriebsfreigabe.

Bewertungszeitraum

Der Bewertungszeitraum beginnt an dem Datum, an dem Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmen, und endet nach 365 Tagen.


D/N: L-APAL-5M2MX5
P/N: L-APAL-5M2MX5